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LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2018 - L 7 R 232/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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§ 156 Abs 1 SGG, § 73 Abs 6 SGG, § 81 ZPO, § 83 Abs 1 ZPO, § 84 ZPO
Sozialgerichtliches Verfahren - mehrfache Berufungseinlegung - mehrere Prozessbevollmächtigte - Berufungsrücknahmeerklärung - Rechtswirkung für das gesamte Prozessrechtsverhältnis - rewis.io
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- BSG, 18.11.1997 - 2 RU 45/96
Verlust des Rechtsmittels bei Berufungsrücknahme mehrerer Prozeßbevollmächtigter
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2018 - L 7 R 232/16
Die von einem Bevollmächtigten erklärte Berufungsrücknahme erfasst das gesamte Prozessrechtsverhältnis, auch wenn von einem anderen Bevollmächtigten ebenfalls Berufung eingelegt wurde (Anschluss an BSG, Urteil vom 18.11.1997, 2 RU 45/96).Die im Schriftsatz der Rechtsanwältin K. vom 2. Februar 2017 enthaltene Prozesserklärung beschränke sich nicht auf die eigene Berufungseinlegung, sondern umfasse das gesamte Prozessrechtsverhältnis, auch wenn dieses von einem anderen Bevollmächtigten begründet worden sei (BSG, Urteil vom 18. November 1997, 2 RU 45/96).
Nach der bereits im Hinweisschreiben zitierten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18. November 1997, 2 RU 45/96) erfasst die von einem Bevollmächtigten erklärte Rücknahme das gesamte Prozessrechtsverhältnis, auch wenn dieses von einem anderen Bevollmächtigten begründet worden ist.